Führerscheine, Zeugnisse, Zertifikate

Das Bodenseeschifferpatent ist ein amtlicher Führerschein in den Kategorien A (Motor) und D (Segeln). Die Abnahme der Prüfung zum Bodenseeschifferpatent (BSP) erfolgt durch das Schifffahrtsamt Konstanz.

  • Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor)
  • Erforderlich für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS) Leistung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Segeln)
  • Erforderlich für Segelboote ab 12 m² Segelfläche
  • Mindestalter: 14 Jahre

Hinweis:
* Auf Antrag erhält jeder Bodenseepatent-Inhaber den amtlichen Sportbootführerschein Binnen ohne eine weitere Prüfung ausgestellt. Entsprechende Anträge gibt es unter der Rubrik „Formulare“. Damit erhält man neben dem Bodensee auch die Berechtigung, auf allen europäischen Binnengewässern Sportboote fahren zu dürfen.
* Wird bei der praktischen Prüfung zum Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor) zusätzlich eine Prüfung im Bereich Navigation abgelegt, so muss für den weiterführenden amtlichen Sportbootführerschein See (Salzwasser) lediglich eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung entfällt hierbei. Die Navigationszusatzprüfung kann aber nur einmalig im Zusammenhang mit einer praktischen Motorbootprüfung für das Bodenseepatent abgelegt werden. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für den Navigationszusatz hat Bestandsschutz und ermöglicht auch viele Jahr später einen praktischen Prüfungserlass bei dem amtlichen Sportbootführerschein See (SBF-See).

Der Sportbootführerschein See ist ein amtlicher Führerschein. Geltungsbereich: Deutsche Seeschifffahrtsstraßen. Soweit im Ausland Führerscheinpflicht besteht, wird der SBF See voll anerkannt.

  • Erforderlich für Sportboote mit (Hilfs-)Motor über 15 PS Leistung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Hinweis: Wurde bei der Praxisprüfung zum Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor) zusätzlich eine Navigationsprüfung abgelegt, so ist zum Erwerb des SBF See lediglich noch eine theoretische Prüfung abzulegen, die praktische Prüfung entfällt.

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

  • Zulassung ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig

  • Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Sachkundenachweis (SKN)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nach Waffengesetz
  • Nach Sprengstoffgesetz
  • Beinhaltet den Fachkundenachweis (FKN)
  • Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte
  • Erwerb, Lagerung, Verbringung von
    Signalpistolen/Signalraketen (Kaliber 4) mit der entsprechenden Munition und Eintragung in der Waffenbesitzkarte

Der Sportbootführerschein Binnen ist ein amtlicher Führerschein. Er ist gültig auf allen europäischen Binnengewässern, nicht aber auf dem Bodensee. Erforderlich für Sportboote mit (Hilfs-)Motorantrieb über 11,03 kW (15 PS) Leistung
(Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht ab 3,68 KW (5 PS).
Mindestalter: 16 Jahre (mit Aufsichtspflicht der Eltern)

Hinweis:
Wenn Sie das Bodenseeschifferpatent erworben haben, erhalten Sie auf Antrag beim Deutschen Segler Verband (DSV), den amtlichen Sportbootführerschein Binnen (ohne eine weitere zusätzliche Prüfung) ausgestellt.

Der Sportküstenschifferschein ist ein Verbandsführerschein des DSV/DMYV mit amtlichen Zertifikat.

  • Geltungsbereich: Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer bis zur 12 sm-Zone
  • Voraussetzung: SBF See, sowie ein Nachweis über mindestens 300 sm
  • Mindestalter: 16 Jahre

Hinweis: Nach Anmeldung erhalten Sie alle erforderlichen Formulare von uns.

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

  • Zulassung ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig

  • Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Fachkundenachweis (FKN)

  • Mindestalter vollendet 16 Jahre
  • Sportbootführerschein
  • Nach dem Sprengstoffgesetz
  • berechtigt zum Erwerb, Umgang und Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse BAM-T2. Darunter fallen z. B. Seenot-Handsignalmittel wie Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchtöpfe.