
Das Bodenseeschifferpatent ist ein amtlicher Führerschein in den Kategorien A (Motor) und D (Segeln). Die Abnahme der Prüfung zum Bodenseeschifferpatent (BSP) erfolgt durch das Schifffahrtsamt Konstanz.
- Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor)
- Erforderlich für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS) Leistung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Segeln)
- Erforderlich für Segelboote ab 12 m² Segelfläche
- Mindestalter: 14 Jahre
Hinweis:
* Auf Antrag erhält jeder Bodenseepatent-Inhaber den amtlichen Sportbootführerschein Binnen ohne eine weitere Prüfung ausgestellt. Entsprechende Anträge gibt es unter der Rubrik „Formulare“. Damit erhält man neben dem Bodensee auch die Berechtigung, auf allen europäischen Binnengewässern Sportboote fahren zu dürfen.
* Wird bei der praktischen Prüfung zum Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor) zusätzlich eine Prüfung im Bereich Navigation abgelegt, so muss für den weiterführenden amtlichen Sportbootführerschein See (Salzwasser) lediglich eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung entfällt hierbei. Die Navigationszusatzprüfung kann aber nur einmalig im Zusammenhang mit einer praktischen Motorbootprüfung für das Bodenseepatent abgelegt werden. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung für den Navigationszusatz hat Bestandsschutz und ermöglicht auch viele Jahr später einen praktischen Prüfungserlass bei dem amtlichen Sportbootführerschein See (SBF-See).