Ja, für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung auf dem Bodensee wird das Bodenseeschifferpatent A benötigt.
Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich.
Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich.
Wer nur im Urlaub am Bodensee ist und bereits einen amtlichen Sportbootführerschein besitzt, kann sich bei den Landratsämtern gegen Gebühr ein „Ferienpatent“ ausstellen lassen, das für vier Wochen gilt.